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Diese Richtlinie erlaubt nur die Übertragung von IP-Adressen innerhalb der Region. Außerdem erlaubt AfriNIC Übertragungen aufgrund von Fusionen oder Übernahmen. In beiden Fällen muss der Empfänger den Bedarf für die angeforderten Adressen bestätigen.
AFRINIC ist derzeit die einzige regionale Registrierungsstelle, die noch eine bedeutende Anzahl von IPv4-Adressen in ihrem freien Adresspool hat. Im Gegensatz zu anderen regionalen Registrierungsstellen gibt es bei AFRINIC keine bestehende Richtlinie für interregionale Übertragungen von IP-Adressen. Daher gab es seit Anfang 2021 kaum bis gar keine Aktivitäten in Bezug auf die Übertragung von IP-Adressen zu und von AFRINIC.
Allerdings plant AFRINIC nun, eine neue Richtlinie einzuführen, die interregionale Übertragungen mit anderen Regionalen Internet-Registrierungsstellen (RIRs) ermöglichen würde. Wenn diese Richtlinie umgesetzt wird, würde dies einen IPv4-Adressmarkt in Afrika schaffen und Möglichkeiten für die Übertragung von IP-Adressen zwischen AFRINIC und anderen RIRs eröffnen.
Kontoerstellung
Um eine IPv4-Adresse von AFRINIC zu erwerben, muss der Käufer zunächst ein Mitgliedskonto bei AFRINIC erstellen. Dies ist eine obligatorische Voraussetzung, um den Erwerb fortzusetzen.
Verhandlungen
Um die Übertragung abzuschließen, müssen Käufer und Verkäufer Verhandlungen führen. Sie müssen alle Einzelheiten der IPv4-Adressübertragung besprechen, einschließlich der damit verbundenen Kosten. Während dieses Prozesses wird auch eine Vereinbarung über Vertraulichkeitsbedingungen getroffen. Die Vereinbarung sollte wichtige Details wie den Zeitpunkt der Überweisung von Geldern auf ein Treuhandkonto, den bestimmten Empfänger und die Start- und Abschlusstermine für die Übertragung festlegen. Es ist zu beachten, dass AFRINIC nicht direkt an diesen Verhandlungen teilnimmt.
Einleitung des Übertragungsprozesses
Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer haben die Möglichkeit, den Übertragungsprozess einzuleiten, indem sie eine Anfrage an AFRINIC stellen. Wenn die Vereinbarung vorsieht, dass der Verkäufer den Übertragungsprozess einleitet, kann er auf das MyAFRINIC-Portal zugreifen, bei dem er bereits registriert ist. Wenn jedoch der Käufer dafür verantwortlich ist, den Prozess einzuleiten, muss er sich ebenfalls bei AFRINIC registrieren.
Benachrichtigung von AFRINIC erhalten
Nach Einleitung der Übertragungsanfrage erhält entweder der Verkäufer oder der Käufer (je nachdem, wer den Prozess eingeleitet hat) eine Benachrichtigung von AFRINIC, die über eine unvollständige Anfrage zur Übertragung des IPv4-Adressraums informiert.
Bestätigung der Anfrage
Der Käufer oder Verkäufer muss die Anfrage bestätigen, um mit der Übertragung der IPv4-Adresse fortzufahren. Diese Bestätigung ist erforderlich, um den Prozess fortzusetzen.
Unterzeichnung des Antrags
Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer müssen den AFRINIC-Transferantrag unterschreiben. Dieser Antrag dient als formale Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien und ist für den Abschluss des Übertragungsprozesses unerlässlich.
Zahlung
AFRINIC stellt eine Rechnung für die Übertragungsgebühr aus. Wenn der Verkäufer kein Mitglied des Legacy-Inhabers ist, ist keine Mitgliedschaftsgebühr erforderlich. Darüber hinaus erhält der Käufer eine Rechnung für die IPv4-Adresse, wobei die Kosten je nach Größe des übertragenen IPv4-Adressraums variieren.
Abschluss des Prozesses
AFRINIC schließt die Übertragung des IPv4-Adressraums ab. Die Whois-Datenbank wird entsprechend aktualisiert, um die Übertragung widerzuspiegeln und den Abschluss des Prozesses anzuzeigen.
Alexei Krylov Nikiforov
Sales manager