LACNIC-Übertragungsrichtlinie
Gemäß der LACNIC-Übertragungsrichtlinie sind Übertragungen von Internet-Adressraum gestattet, einschließlich Übertragungen infolge von Fusionen oder Übernahmen. Es gibt jedoch eine verpflichtende Anforderung für die Übertragung, nämlich die Rechtfertigung des Bedarfs an dem Adressraum.
Der Käufer muss eine klare Erklärung abgeben, wo und wie er den übertragenen Adressraum nutzen möchte. Diese Rechtfertigung stellt sicher, dass der Adressraum gemäß den Richtlinien für legitime Zwecke zugewiesen und genutzt wird.
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